Mobilität durch Gehaltsumwandlung
Steuervorteile zum Abfahren
Können Sie sich vorstellen, den täglichen Arbeitsweg hin und wieder mit einem (Elektro-) Fahrrad zurückzulegen? Den Steuervorteil, der den Dienstwagen so attraktiv macht, können Sie - alternativ oder zusätzlich - auch beim Dienstrad in Anspruch nehmen. Egal, ob es sich um das klassische Fahrrad oder um ein Pedelec handelt.
Steuerlich spielt es keine Rolle, ob Sie das Dienstrad auch beruflich oder nur in der Freizeit nutzen.
Im innerstädtischen Verkehr ist das Fahrrad dem Auto oft überlegen. Wer Fahrrad fährt, schont die Umwelt und fördert die eigene Gesundheit. Deshalb bieten immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeitern Diensträder an - vor allem im Rahmen der Gehaltsumwandlung. Machen Sie von dem Angebot Ihres Arbeitgebers Gebrauch. Suchen Sie sich Ihr persönliches Dienstrad aus. dienstrad24 kauft das Dienstrad beim Fachhändler Ihrer Wahl und schließt mit Ihnen bzw. Ihrem Arbeitgeber den Leasingvertrag.